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   BayObLG, 28.12.1999 - Verg 7/99   

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https://dejure.org/1999,360
BayObLG, 28.12.1999 - Verg 7/99 (https://dejure.org/1999,360)
BayObLG, Entscheidung vom 28.12.1999 - Verg 7/99 (https://dejure.org/1999,360)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Dezember 1999 - Verg 7/99 (https://dejure.org/1999,360)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabeverfahren; Baumeisterarbeiten; Nachprüfungsverfahren; Ausschluß ; Beschwerdeverfahren; Vertretung; Angebot; Formblatt; Nachunternehmererklärung

  • Judicialis

    VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1; ; VOB/A § ... 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe b; ; VOB/A § 25 Nr. 2 Abs. 1; ; VOB/A § 25 Nr. 3; ; VOB/A § 26 Nr. 1 Buchstabe a; ; VOB/A § 3 a Nr. 5 Buchstabe d; ; VOB/A § 1 a; ; VOB/A § 24; ; VOB/A § 24 Nr. 1 Abs. 1; ; VOB/A § 24 Nr. 2; ; GWB § 114 Abs. 2 Satz 1; ; GWB § 114 Abs. 2 Satz 2; ; GWB § 116 ff; ; GWB § 115 Abs. 1; ; GWB § 98 Nr. 1; ; GWB § 99 Abs. 1; ; GWB § 99 Abs. 3; ; GWB § 100 Abs. 1; ; GWB § 128 Abs. 3 Satz 1; ; GWB § 128 Abs. 4 Satz 2; ; VertrV § 1 Abs. 1 Nr. 1 a; ; VgV § 3 Abs. 1; ; VOL/A § 8 Nr. 4; ; GKG § 12 a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertretung des Freistaats Bayer im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertretung des Freistaats Bayern, unvollständiges Leistungsverzeichnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Dürfen im Angebot fehlende "geforderte Erklärungen" nachgeholt werden? (IBR 2000, 103)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 837 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 8 (Ls.)
  • NZBau 2000, 211
  • BayObLGZ 1999, 389
  • BayObLGZ 1999, 82
 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 21.05.1999 - Verg 1/99

    Zur Verlängerung der Zuschlagsfrist im Vergabeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 28.12.1999 - Verg 7/99
    Er kann den Umfang der Nachprüfung jedenfalls insoweit bestimmen, als es sich um die Überprüfung selbständiger Teile des Vergabeverfahrens handelt (BayObLGZ 1999, 127/134 f.).

    Es kann weiter (vgl. BayObLGZ 1999, 127/144) offen bleiben, nach welchen Vorschriften sich die Kostenentscheidung des Beschwerdeverfahrens richtet, die nicht ausdrücklich geregelt ist.

  • OLG Celle, 24.10.1985 - 14 U 66/85

    Schadensersatzanspruch eines Bieters bei einer öffentlichen Ausschreibung wegen

    Auszug aus BayObLG, 28.12.1999 - Verg 7/99
    Ihr Fehlen kann daher nicht zum Ausschluß nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOB/A führen (OLG Celle BauR 1986, 436; Heiermann/Riedl/Rusam A § 25 Rn. 11).
  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97

    Erteilung eines Auftrags aufgrund einer über die Ausschreibung hinausgehenden

    Auszug aus BayObLG, 28.12.1999 - Verg 7/99
    Dies wäre mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bewerber und der Vergabe allein nach sachlichen und willkürfreien Kriterien nicht vereinbar (BGH WM 1999, 1027/1029).
  • VK Bund, 27.09.2002 - VK 1-63/02

    Vergabe einer Baumaßnahme

    Insoweit ist in der Rechtsprechung und in der Literatur nicht abschließend geklärt, ob im Umkehrschluss zu § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A das Fehlen von Preisangaben und geforderten Erklärungen grundsätzlich - mit der Möglichkeit von Ausnahmen - zwingend den Ausschluss des Angebotes zur Folge haben muss (so Prieß in Motzke/Pietzcker/Prieß, Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil A, § 21 Rn. 21, 33, 34 f., ohne die Möglichkeit von Ausnahmen zu erwähnen: Kratzenberg in Ingenstau/Korbion, VOB - Teile A und B - Kommentar, 14, Auflage 2001, § 21 Rn. 6b), oder ob für einen Ausschluss neben dem Fehlen der Angaben bestimmte zusätzliche qualitative Anforderungen an die fehlenden Angaben zu stellen sind (so BayObLG, Beschluss vom 28. Dezember 1999, NZBau 2000, 211, Franke/Grünhagen in Franke/Kemper/Zanner/ Grünhagen, VOB-Kommentar, § 21 Rn. 110 ff.).

    (BayObLG, Beschluss vom 28. Dezember 1999, NZBau 2000, 211 (212), Franke/Grünhagen in Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen, VOB-Kommentar, § 21 Rn. 110 ff.).

    Die Angabe des Systems und des Fabrikates ist lediglich eine Angabe "über das Angebot selbst" bzw. über "die geplante Durchführung" im Sinn des § 24 VOB/A (vgl. insoweit BayObLG, Beschluss vom 28. Dezember 1999, NZBau 2000, 211 (213).

    Daher kann das Fehlen der genannten Formblätter nicht zu einem Ausschluss des Angebotes führen (i.E. ebenso BayObLG, Beschluss vom 28. Dezember 1999, NZBau 2000, 211 (214), Kratzenberg in Ingenstau/Korbion, VOB - Teile A und B - Kommentar, 14, Auflage 2001, § 21 Rn. 6a, jew. mit dem zusätzlichen Hinweis auf die Formblätter aus dem Jahr 1999, auf denen ausdrücklich vermerkt war, dass die Erklärungen nicht Vertragsbestandteil sind; a.A. Prieß in Motzke/Pietzcker/Prieß, Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil A, § 21 Rn. 28).

    Es handelt sich diesbezüglich um eine zulässige Unterrichtung "über das Angebot" und "über die geplante Art der Durchführung" gemäß § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A (vgl. dazu BayObLG, Beschluss vom 28. Dezember 1999, NZBau 2000, 211 (213).

  • VK Südbayern, 12.03.2003 - 04-02/03

    Erklärungen zum Nachunternehmereinsatz

    Aus dieser Formulierung wird gefolgert, dass die Angebote die Preise und die geforderten Erklärungen enthalten müssen (BayObLGZ 1999, 389/393; Heiermann/Riedl/Rusam VOB 9. Aufl. A § 21 Rn. 7; Beck'scher VOB/Kommentar/Prieß A § 21 Rn. 21; Ingenstau/Korbion VOB 14. Aufl. A § 21 Rn. 6 a f.).

    Bisher wurde daraus, dass § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A als Soll-Vorschrift formuliert ist, die Folgerung gezogen, dass der Ausschluss eines Angebots, das geforderte Erklärungen nicht enthält, nicht zwingend sei (vgl. BayObLGZ 1999, 389/394; OLG Bremen BauR 2001, 94/95).

    Das sei etwa dann der Fall, wenn das Fehlen geforderter Angaben oder Erklärungen Einfluss auf die Preise, den Wettbewerb oder die Eindeutigkeit des Angebotsinhalts habe (vgl. BayObLGZ 1999, 389/394; Ingenstau/Korbion VOB- Kommentar Rn. 12 f. zu § 25 VOB/A).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist jedoch ein Ausschluss eines Angebots wegen fehlender geforderter Erklärungen nur dann ohne Aufklärung möglich, wenn die nachträgliche Ergänzung der Angebotsunterlagen die Wettbewerbsstellung des Bieters verändern würde (vgl. BayObLG, Beschl. v. 28.12.99 - Verg 7/99).

    Sie kann in einer Verhandlung nach § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A ergänzt (BayObLG, Beschluss vom 28.12.1999, Verg 7/99) oder auch abgeändert werden, soweit die Gleichwertigkeit der neuen Fabrikate gewährleistet ist (vgl. Ingenstau/Korbion, VOB Teil A und B, 14. Auflage, 9 zu § 24).

  • BayObLG, 28.05.2003 - Verg 6/03

    Vergabeverfahren: Angebot - Bieterausschluss - neues Vorbringen im

    Der Bundesgerichtshof setzt sich hierbei nicht im Einzelnen mit der Rechtsprechung der Obergerichte auseinander, nach der eine Unterscheidung in wettbewerbsrelevante Erklärungen einerseits und solche Erklärungen andererseits vorgenommen wird, deren Fehlen keinen Einfluss auf die Preise, den Wettbewerb oder die Eindeutigkeit des Angebotsinhalts haben (siehe BayObLGZ 1999, 389/394; BayObLG VergabeR 2002, 182/184; ThürOLG Beschluss vom 8.4.2003 6 Verg 1/03; OLG Dresden Beschluss vom 18.10.2001 WVerg 8/01; dazu auch Vergaberechts-Report 4/03) und die nach § 24 Nr. 1 VOB/A nachgereicht werden können.

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1999, 389/394; BayObLG VergabeR 2002, 182; enger BayObLG VergabeR 2002, 252) besteht kein Grund, ein Angebot von der Wertung auszuschließen, wenn die fehlenden Angaben oder Erklärungen ohne Schädigung des Wettbewerbs nachträglich eingeholt werden können.

    Selbst wenn die verlangten Formblätter ebenso wie das Baustoff-/Bieterangabenverzeichnis vom Auftraggeber geforderte Erklärungen im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A sind, verböte sich die zwingende Folge eines Ausschlusses hier schon deshalb, weil die Vergabestelle durch ihren Hinweis auf den Formblättern ("Die Nichtabgabe kann dazu führen, dass das Angebot nicht berücksichtigt wird") den Bietern kundgegeben hat, dass sie über einen Ausschluss nur nach Ermessensgebrauch entscheidet und entsprechend der bisherigen Verwaltungspraxis Nachverhandlungen führen wird (BayObLGZ 1999, 389/394 f.; Rusam in Heiermann/ Riedl/Rusam A § 25 Rn. 12 und 127).

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